Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber hat das Risiko der Verletzungsmöglichkeit zu ermitteln und seine Arbeitnehmer darüber aufzuklären, wann eine PSA (Persönliche Schutz-Ausrüstung) und welche Ausführungen getragen werden müssen. Bei Risikoänderung ist eine Neubewertung vorzunehmen und es sind dem neuen Risiko entsprechende Schutzhandschuhe bereitzustellen.
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