Aktuelle Aktionen für Arbeitschutz, Schmierstoff




VTH Verband technischer Händler


Erste Hilfe

Nach den Unfallverhütungsvorschriften des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften und deren Durchführungsanweisungen (UVV/VBG 109 – Ausgabe 1995) sowie der Unfallverhütungsvorschrift der Länder und Gemeinden (GUV 0.3) sind in Abhängigkeit von Betriebsart und -größe Erste-Hilfe-Einrichtungen bereit zu halten.

Großer Verbandkasten DIN 13 169

In Verwaltungen und Handelsbetrieben ab 50 bis 300 Beschäftigten
 • 1 Verbandkasten DIN 13 169
 • je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13 169

In Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben ab 21 bis 100 Beschäftigten
 • 1 Verbandkasten DIN 13 169
 • je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13 169

Auf Baustellen mit mehr als 10 Beschäftigten
 • 1 Verbandkasten DIN 13 169
 • je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13 169

Ein großer Verbandkasten DIN 13 169 kann auch durch zwei kleine Verbandkästen DIN 13 157 ersetzt werden.
Online bestellen Großer Verbandkasten

Kleiner Verbandkasten DIN 13 157

Für alle übrigen Betriebe, kleinere Baustellen, Tätigkeiten im Außendienst.
Online bestellen Großer Verbandkasten

Krankentragen und andere Transportgeräte

In Arbeitsstätten mit großen räumlichen Ausdehnungen müssen Krankentragen an mehreren, gut erreichbaren Stellen vorhanden sein.
Andere Transportgeräte müssen vorhanden sein, wenn eine Trage nicht oder nur schwierig einzusetzen ist.
Online bestellen Krankentragen

Sanitätsliegen

Ruheraumliegen entsprechend §31 der Arbeitsstättenverordnung und den Forderungen des Mutterschutzgesetzes.
Untersuchungsliegen nach den Unfallverhütungsvorschriften VBG 109.

Verbandkasten für PKW und Sonderfahrzeuge

Verschiedene Ausführungen für PKW, Feuerwehrfahrzeuge, Krankentransportwagen und Fahrzeuge zum Straßentransport gefährlicher Güter (GGVS)
Online bestellen Verbandkasten PKW und Sonderfahrzeuge

Erste-Hilfe-Räume

Die Erfordernisse für Sanitätsräume werden in § 38 AStVO geregelt.
Liegeräume und werksärztliche Ambulanzen sind keine Erste-Hilfe-Räume.

Erste-Hilfe-Ausstattung für den Gefahrguttransport

Für den Straßentransport gefährlicher Güter sind neben der Erste-Hilfe-Ausrüstung zusätzliche Schutzausrüstungen erforderlich.
Die notwendige Ausstattung der GGVS-Ausrüstung ist den einzelnen Unfallmerkblättern zu entnehmen.
Je nach Inhalt des Transportgutes hat der Versender dem Transporteur das entsprechende Unfallmerkblatt auszuhändigen.

GGVS Schutzausrüstung I

Inhalt:
• dichtschließende Schutzbrille
• PVC-Handschuhe, trikotgefüttert

GGVS Schutzausrüstung II

Inhalt wie Ausrüstung I, zusätzlich:
• leichte Schutzkleidung
• Gummistiefel

GGVS Schutzausrüstung III

Inhalt wie Ausrüstung II, zusätzlich
• Vollsichtmaske
• Kombifilter A2B2E2K2HgP3

GGVS Schutzausrüstung IV

Inhalt wie Ausrüstung III, zusätzlich:
• KFZ-Verbandkasten DIN 13 164
• Rettungsdecke


GGVSE = Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahnen)

ADR = Europäisches Übereinkommen

 

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