Gehörschutz als PSA
Für Gehörschützer werden alle Vorschriften in der EN 352 geregelt: • EN 352-1 Kapselgehörschützer • EN 352-2 Gehörschutzstöpsel • EN 352-3 Kapselgehörschützer mit Helmbefestigung • EN 352-4 Elektro-akustische Systeme
In der ZH1/705 werden Regeln auf der Grundlage der UVV „Lärm“ (VBG 121) sowie der oben genannten Richtlinie für den Einsatz von Gehörschützern aufgestellt und der Gefahrenbereich wird definiert.
Wahl der Gehörschutzart
Bei der Auswahl der Gehörschützerarten ist die jeweilige Arbeitsumgebung zu berücksichtigen, und zwar: • Exposition im Dauerlärm • wiederholte kurzzeitige Lärmexposition • informationshaltige Arbeitsgeräusche • Warnsignale, Sprachkommunikation • Ortung von Schallquellen • persönliche Unverträglichkeiten des Benutzers • hohe Temperaturen und Staub
Kapselgehörschützer sind zu empfehlen, wenn: • wegen wiederholter kurzzeitiger Lärmexposition ein häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschützers erforderlich ist (dazu sind auch Bügelstöpsel geeignet) • Gehörschutzstöpsel wegen zu enger Gehörgänge nicht vertragen werden • eine Neigung zu Gehörgangsentzündungen oder sonstigen lokalen Unverträglichkeiten beim Tragen von Gehörschutzstöpseln vorliegt
Gehörschutzstöpsel, auch Bügelstöpsel und Schnurstöpsel sind zu empfehlen: • an Arbeitsplätzen mit andauernder Lärmeinwirkung • bei zu starkem Schwitzen unter Kapselgehörschützern • bei gleichzeitigem Tragen von Brille oder Schutzbrille und Gehörschutz • wenn andere persönliche Schutzausrüstungen, z.B. Industrieschutzhelme, Atemschutzgeräte, Schutzbrillen und anderer Gesichtsschutz, getragen werden müssen
Prüfung Gehörschützer müssen vor jeder Benutzung auf ihren einwandfreien Zustand geprüft werden. Es ist insbesondere zu prüfen: • ob die Kapseln oder Dichtungskissen keine Risse aufweisen • ob die Bügel nicht beschädigt oder aufgebogen sind • ob bei fertiggeformten und zur mehrmaligen Verwendung vorgesehene Stöpsel, diese nicht verschmutzt sind • ob vor Gebrauch zu formende Stöpsel aus polymerem Schaumstoff noch ausreichend elastisch sind
Hygiene und Pflege Bei der Benutzung des Gehörschützers können Verunreinigungen z.B. durch Stäube und Flüssigkeiten auftreten und Hautreizungen bewirken. Alle Träger von Gehörschützern müssen angewiesen werden, sich die Hände zu reinigen, bevor sie Gehörschützer, besonders Gehörschutzstöpsel, anfassen. Die Benutzer müssen auch darauf hingewiesen werden, dass ein Arzt, z.B. der Betriebsarzt, aufgesucht werden muss, wenn sie Hautreizungen während oder nach dem Gebrauch ihrer Gehörschützer bemerken.
Inspektion und Austausch Gehörschützer müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um Ausrüstungen, die durch mechanische Fehler, Alterung, Unfall oder Missbrauch beschädigt sind, austauschen zu können.
Begriffsdefinitionen Auszüge aus der ZH1/705
Lärmbereiche im Sinne dieser Regeln sind Bereiche, in denen Lärm auftritt, bei dem der ortsbezogene Beurteilungspegel 85 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Lärmbereiche können auch ortsveränderlich sein, wie: • fahrbare Maschinen und Fahrzeuge • tragbare Arbeitsgeräte
Gehörschützer sind persönliche Schutzausrüstungen, die die Einwirkung des Lärms auf das Gehör verringern, so dass eine Lärmschwerhörigkeit nicht entsteht oder sich nicht verschlimmert.
In der Art der Anwendung werden Gehörschützer unterschieden nach: • Kapselgehörschützer, welche beide Ohrmuscheln mit Kapseln umschließen • Gehörschutzstöpsel, die im Gehörgang oder in der Ohrmulde getragen werden • Schallschutzhelme, zur Verringerung des Schallpegels auf den Schädel bei hohen Schallpegeln
Schalldämmung Für die Auswahl und Bewertung nach der Schalldämmung ist zu berücksichtigen, dass: • der am Ohr des Benutzers wirksame Beurteilungspegel unterhalb von 85 dB(A) liegt • die in der Praxis erzielte Schutzwirkung durch unsachgemäße Benutzung geringer ist, als in den Labormessungen ermittelt • eine Überprotektion vermieden wird • eine Signalerkennung in ausreichendem Maße möglich ist
Verfahren zur Auswahl Die Schalldämmung von Gehörschützern ist in unterschiedlichem Maße frequenzabhängig. Die Auswahlverfahren berücksichtigen diese Frequenzabhängigkeit in unterschiedlicher Weise und erfordern auch unterschiedliche Informationen über die betreffenden Lärmsituationen.
Folgende Auswahlverfahren sind praxisgerecht, jedoch mit unterschiedlichen Ansatzpunkten: • Oktavband-Methode ist ein genaues aber sehr aufwändiges Verfahren • HML-Methode gibt für jeden Gehörschützer 3 Dämmwerte in bestimmten Frequenzbereichen an: H = hoch, M = mittel, L = tief.
Zusätzlich muss eine Information der Frequenz-zusammensetzung vorliegen • HML-Check ist eine Kurzform der HML-Methode und erfordert einen geringeren Informationsstand über das Geräusch. Das Verfahren liefert für die Mehrzahl der Geräuschsituationen ein ausreichend genaues Ergebnis • SNR-Methode bestimmt einen einzigen Dämmwert, die vereinfachte Geräuschpegelminderung
Überprotektion Wird die Schalldämmung eines Gehörschützers wesentlich höher ausgewählt, als zur Vermeidung eines Gehörschädigungsrisikos notwendig ist, werden die Sprachverständigung und das Erkennen von informationshaltigen Arbeitsgeräuschen sowie die Wahrnehmbarkeit von Warnsignalen unnötig erschwert. In Folge der Ablehnung des Gehörschützers wird dieser gar nicht oder unsachgemäß getragen, was zu einem am Ohr wirksamen Beurteilungspegel von über 85 dB(A) führen kann.
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