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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISL - Industriehandel & Service GmbH

§ 1 Geltung
§ 2 Angebot und Abschluss
§ 3 Preise
§ 4 Zahlung
§ 5 Eigentumsvorbehalt
§ 6 Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
§ 7 Erfüllungsort, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung
§ 8 Mängelrügen und Gewährleistung
§ 9 Rückgaberecht
§ 10 Allgemeine Haftungsbegrenzung
§ 11 Verjährung
§ 12 Datenschutzerklärung
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

§ 1 Geltung

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Vertragsabschlüsse und sämtliche Erfüllungs-, Neben- und sonstigen Leistungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle etwaigen Rechte und Ansprüche gegen uns aus vorvertraglichen Beratungen, Anbahnungen von Vertragsverhältnissen und sonstigen Verhandlungen mit uns und unseren Tätigkeiten außerhalb des Vertragsverhältnisses. Die Annahme unserer Auftragsbestätigung sowie die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gelten als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden.

§ 2 Angebot und Abschluss

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch uns wirksam und verbindlich. Im Falle einer sofortigen Auslieferung kann jedoch die Auftragsbestätigung durch die Übersendung der Ware ersetzt werden.
  2. Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  3. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben Beschreibungen oder Kennzeichnungen sind unverbindlich. Aus ihnen kann eine strengere Haftung nur hergeleitet werden, wenn wir die Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich garantiert haben. Handelsübliche und technisch fertigungsbedingte Abweichungen sind zulässig, sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.
  4. Bei Geschäftsabschlüssen im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs findet § 312 e I Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung, es sei denn, der Abnehmer ist Verbraucher im Sinne des BGB.

§ 3 Preise

  1. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab unserem Firmensitz oder Lager ausschließlich Verpackung und nur für den jeweiligen Einzelauftrag und den vereinbarten Leistungsumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
  2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der von uns bestätigten Mengen und wenn unser Angebot unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen - unverändert durch schriftliche Bestellung des Kunden angenommen wird.
  3. Sollten sich die Preise und sonstigen Bedingungen durch irgendwelche Umstände, die wir nicht zu verantworten haben, bis zum Tage der Auslieferung des Auftrages ändern, so sind wir gegenüber Abnehmern, die keine Verbraucher im Sinne des BGB sind, berechtigt, unsere Preise entsprechend anzupassen.
  4. Vereinbarte Lieferungen vom Lager gelten frei Verwendungsstelle des Käufers.
  5. Die Preise verstehen sich stets in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zahlung

  1. Unsere Rechnung ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sofort fällig und zahlbar. Bei Gewährung eines Zahlungsziels hat die Begleichung der Rechnung so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 13,40 % p.a., mindestens jedoch der gesetzliche Verzugszinssatz in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, gemäß § 247 BGB, als Verzugsschaden berechnet. Im Falle des Verzuges werden wir einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. Dem Käufer steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.
  2. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Während des Zahlungsverzuges des Käufers ruhen unsere Lieferfristen.
  3. Weiterhin können wir auch sofortige Vorauszahlungen und angemessene Sicherheitsleistungen für etwa noch von uns ausstehende Lieferungen oder Leistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  4. Eventuell vereinbarte Skonti oder etwaige Vergünstigungen werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Leistungen im Rückstand befindet.
  5. Die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig gestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das uneingeschränkte Eigentum an der Ware vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn aus der Geschäftsverbindung inklusive der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind.
  2. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer mit anderen Waren verbunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, so überträgt uns der Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie für uns unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von (1).
  3. Der Käufer hat uns über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. (4) bis (7) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen auf die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
  4. Die Forderungen des Käufers aus den Weiterveräußerungen der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. (2) haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.
  5. Wir sind berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung in den in § 4 (4) genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seinen Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
  6. Die Kosten eventuell notwendiger Interventionsmaßnahmen hat der Käufer in vollem Umfang zu tragen.

§ 6 Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung

  1. Die Erfüllung von durch uns bestätigten Lieferungen und Leistungen und diesbezügliche terminliche Vereinbarungen gelten in allen Fällen vorbehaltlich unserer Liefermöglichkeiten.
    Der Käufer kann nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässig verschuldeter verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung Schadenersatz geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Treten nicht vorhersehbare Umstände auf, durch die die Bereitstellung oder Lieferung der Leistungen oder Waren zeitlich verzögert wird, wie Streik, Verzug unserer Vorlieferanten oder das Eintreten sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, sind wir berechtigt, die Fristen oder Termine um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben bzw. bei Unmöglichkeit oder übermäßigen Erschwernissen ganz oder teilweise von der Lieferungspflicht zurückzutreten, ohne das hieraus Ansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden können.
  3. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt davon unberührt.

§ 7 Erfüllungsort, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung

  1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres Unternehmens.
  2. Die Gefahr geht auf den Käufer in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware das Lager oder das Lieferwerk verlassen hat oder wir dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt haben. In jedem Fall gehen die Gefahren des Transportes zu Lasten des Käufers. Für Transportverzögerungen haben wir in keinem Fall einzustehen, sofern uns nicht bei der Auswahl des Transporteurs Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
  3. Erfolgt keine Annahme der Ware durch den Käufer, sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.
  4. Teillieferungen behalten wir uns grundsätzlich vor. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den nichterfüllten Teil des Vertrages.
  5. Eine vereinbarte Verpackung erfolgt gegen handelsüblichen Aufpreis und in handelsüblicher Weise. Verpackung, Verladung und Versand erfolgen nach unserem besten Ermessen und stets für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers.
    Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial durch uns ist ausgeschlossen.
  6. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers schließen wir eine Transportversicherung auf Kosten des Bestellers ab. Bei Transportschäden hat der Besteller unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da anderenfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie gegen eine Versicherung entfallen können.
  7. Bei Selbstabholung von der Lieferstelle ist der Käufer oder dessen Beauftragter für die Verladung verantwortlich. Hilfestellungen unserer Mitarbeiter liegen im Risikobereich des Käufers, da diese in diesem Fall nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind.

§ 8 Mängelrügen und Gewährleistung

  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen.
  2. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware, Preisminderung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Bei Ersatzlieferung gehen die bemängelten Teile in unser Eigentum über. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach Maßgabe des Gesetzes vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
  3. Unsere Gewährleistungspflicht richtet sich grundsätzlich nach den Gewährleistungsbedingungen unserer Vorlieferanten.
  4. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen, anderenfalls entfällt die Gewährleistung. Wir können die Beseitigung der Mängel verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt.
  5. Werden durch den Käufer oder Dritte unsachgemäß Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, wird die Haftung für alle Bestandteile des beanstandeten Gegenstandes aufgehoben oder nach unserem Ermessen eingeschränkt.
  6. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, insbesondere Reisekosten, gehen zu Lasten des Bestellers.
  7. Wir haften lediglich selbst für Mängel an der Ware/Leistung im Rahmen der Gewährleistungsbedingungen unserer Lieferanten, nicht aber für etwaigen Produktionsausfall und entgangenen Gewinn.

§ 9 Rückgaberecht

Sollte dem Käufer ein gelieferter Artikel nicht gefallen, kann er ihn innerhalb von 14 Tagen – unbenutzt und in Originalverpackung – zurückgeben. Individuell auf Kundenwunsch des Käufers veredelte Artikel sind von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen. Jegliche Rücksendungen sind uns bekannt zu geben. Artikel, die zurückgegeben werden und einen Nettowarenwert von 40,00 EURO übersteigen, können kostenfrei an uns zurückgesendet werden. Andernfalls trägt der Käufer die vollen Rücksendekosten. Unfrei zurückgesandte Ware kann nicht angenommen werden und gilt daher nicht als zurückgenommen.

§ 10 Allgemeine Haftungsbegrenzung

  1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in § 8 getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Wird uns grobe Fahrlässigkeit im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit kaufmännischen Abnehmern (gem. §§ 1-7 HGB) zur Last gelegt, so ist unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden scheidet aus.

§ 11 Verjährung

Alle Ansprüche gegen uns aus vertraglichen Pflichtverletzungen, die wir zu vertreten haben, verjähren mit Ablauf
des Jahres. Dies gilt nicht für vorsätzliche Pflichtverletzungen. Für den Beginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Rechte eines Verbrauchers im Sinne des BGB nach § 475 BGB bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutzerklärung

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://www.industriehandel.de/datenschutzerklaerung

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Merseburg.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 14

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Stand: 01.07.2016

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